Willkommen

bei der FHM Parkraumbewirtschaftung

Wir sind spezialisiert auf die Kontrolle Ihrer Parkanlagen rund um die Uhr, von Montag bis Sonntag. Unsere Dienstleistungen erstrecken sich über die Kontrolle von uns angefertigten Parkkarten mit QR-Code und Kopierschutz bis hin zur Installation versteckter Kameras zur Gegenoffensive von Vandalismus und Sperrmüllablagerungen.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Die Abkürzung FHM steht für "Fahrzeughaltermitteilung". Dieser Begriff bezieht sich ausschließlich auf Privatparkplätze, die einer spezifischen Parkordnung unterliegen. Es ist wichtig zu beachten, dass hiermit keine öffentlichen Bereiche gemeint sind.

Sie haben die Möglichkeit, die FHM mit dem beiliegenden Zahlschein zu begleichen.

Wenn Sie den Betrag per Online-Banking überweisen, achten Sie bitte darauf, unbedingt die FHM-NR im Feld "Verwendungszweck" anzugeben. Diese Nummer finden Sie oben rechts auf Ihrer FHM.

Bitte stellen Sie sicher, dass die FHM-NR korrekt vermerkt ist. Andernfalls kann Ihre Zahlung nicht zugeordnet werden und es können unnötige zusätzliche Kosten für Sie entstehen.

Der Grund für die Ausstellung einer FHM ist in den Informationen deutlich angegeben (angekreuzt).

Im Folgenden sind einige Beispiele dafür, warum Sie eine FHM erhalten haben könnten:

  1. Sie haben das Fahrzeug in einer Kurzparkzone ohne Parkuhr abgestellt.
  2. Sie haben das Fahrzeug in einer Kurzparkzone geparkt und die maximale Parkdauer überschritten.
  3. Sie haben das Fahrzeug ohne die erforderliche Parkberechtigung (Parkkarte) abgestellt.
  4. Sie haben das Fahrzeug auf einem Besucherparkplatz abgestellt und keine Parkscheibe ausgelegt oder die maximale Parkdauer überschritten.
  5. Sie haben das Fahrzeug ohne Behindertenausweis auf einem Behindertenparkplatz abgestellt.

Private Kurzparkzonen sind durch entsprechende Hinweisschilder gekennzeichnet und können, aber müssen nicht zusätzlich durch blaue Bodenmarkierungen hervorgehoben sein. Die Aufstellung der entsprechenden Hinweisschilder allein ist ausreichend.

Sollten Sie die FHM nicht begleichen, wird sie zusammen mit den aufgenommenen Fotos an den Anwalt weitergeleitet. Wir empfehlen Ihnen daher, die FHM innerhalb der angegebenen Frist zu begleichen oder gegebenenfalls Kontakt mit uns aufzunehmen.

Ja, es besteht die Möglichkeit, den Betrag der FHM zu reduzieren. Hierfür können verschiedene Beweismittel eingereicht werden, die den Sachverhalt näher beleuchten.

Welche Beweismittel können zur Reduzierung des Strafzettelbetrages eingereicht werden?

Zur Prüfung und möglichen Reduzierung des FHM-Betrages können verschiedene Beweismittel vorgelegt werden, darunter:

  1. Kassenbon: Als Nachweis für getätigte Zahlungen oder Transaktionen im Zusammenhang mit dem Vorfall.

  2. Anwesenheitsbestätigung: Falls besondere Umstände am fraglichen Tag vorlagen, kann eine Anwesenheitsbestätigung relevante Informationen liefern.

  3. E-Mails oder schriftliche Korrespondenz: Etwaige Kommunikation mit Dritten, die den Sachverhalt weiter erläutern können.

Bitte überprüfen Sie Ihre Überweisung oder Ihren Zahlschein! In solchen Fällen wurden weder die FHM-NR noch das KFZ-Kennzeichen auf der Überweisung oder dem Zahlschein vermerkt. Bitte übermitteln Sie den Bankbeleg entweder an den Anwalt oder direkt an uns und geben Sie dabei die FHM-NR und die Aktennummer des Anwalts an.